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Kostenübernahme 

Abrechnung über die Pflegekasse möglich

Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst Pflege benötigt, ist oft auf fremde Hilfe angewiesen.

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind dabei eine wichtige Unterstützung.

Viele meiner Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Ich unterstütze Sie gern bei Auswahl und Antragstellung.

 

Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann erfolgen über:

Entlastungs-betrag

(§45 SGB XI)

ab Pflegegrad 1

131 € / Monat

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

ab Pflegegrad 2

bis zu 3.539 € im Jahr

Umwandlung

Pflegesach-leistung

ab Pflegegrad 2

bis 40 % der Sachleistung zusätzlich

Selbstzahler

ohne Pflegegrad möglich

Abrechnung nach Stundensatz

Interessiert an unseren Dienstleistungen und Preisen? Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten und die beste Betreuung für Ihre Liebsten zu planen.