Kostenübernahme
Abrechnung über die Pflegekasse möglich
Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst Pflege benötigt, ist oft auf fremde Hilfe angewiesen.
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind dabei eine wichtige Unterstützung.
Viele meiner Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Ich unterstütze Sie gern bei Auswahl und Antragstellung.
Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann erfolgen über:
Entlastungs-betrag
(§45 SGB XI)
ab Pflegegrad 1
131 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
ab Pflegegrad 2
bis zu 3.539 € im Jahr
Umwandlung
Pflegesach-leistung
ab Pflegegrad 2
bis 40 % der Sachleistung zusätzlich
Selbstzahler
ohne Pflegegrad möglich
Abrechnung nach Stundensatz
Interessiert an unseren Dienstleistungen und Preisen? Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten und die beste Betreuung für Ihre Liebsten zu planen.